Für Auftraggeber / Personalqualifikationen

Personal­qualifikationen

Die Regelwerke der Betoninstandsetzung (ZTV-ING wie auch TR IH mit DAfStb-Richtlinie) setzen Personalqualifikationen voraus, die für eine sach- und fachgerechte Instandsetzung erforderlich sind.

SKP

Sachkundiger Planer

in der Betoninstandsetzung

Der Sachkundige Planer muss über besondere Kenntnisse im Erkennen und Bewerten von Schäden und Mängeln, in der Ursachenfeststellung sowie im Aufstellen von Instandsetzungskonzepten verfügen – zur Sicherstellung und Wiederherstellung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit unter Berücksichtigung der Instandsetzungsprinzipien und -verfahren. Umfassende Kenntnisse sind insbesondere nachzuweisen in:

  • Technischen Baubestimmungen zur Instandhaltung
  • Instandhaltungskonzepten (einschließlich Wartungs- und Inspektionskonzepten) und Instandhaltungsplanung
  • Instandsetzungsplanung (inkl. Inspektionsprinzipien und -verfahren)
  • Ausführung von Instandsetzungsmaßnahmen
  • Grundsätzen der Qualitätssicherung in der Instandhaltung
  • Grundanforderungen an Bauwerke und Bauteile und daraus resultierenden Merkmalen für Instandsetzungsstoffe und -systeme
  • Schadensdiagnose
  • Beurteilung der Standsicherheit (Brandschutz, Bauphysik und ggf. Verkehrssicherheit)
  • Beurteilung des Betonuntergrundes
  • Verfahren der Untergrundvorbereitung, Verbundverhalten
  • Betoneigenschaften und Betonkorrosion
  • Bewehrungseigenschaften und Bewehrungskorrosion

Der Kenntnisnachweis wird im Regelfall durch den Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen beim Deutschen Institut für Prüfung und Überwachung e.V. (ABB-SKP) geführt. Eine Weiterbildung ist im Abstand von höchstens drei Jahren nachzuweisen.

Der SKP muss im Bedarfsfall – insbesondere bei Beeinträchtigung der Standsicherheit – erkennen, wann fachkundige oder besonders fachkundige Personen für Sonderfragen hinzuzuziehen sind, und eine entsprechende Auswahl treffen.

QFK

Qualifizierte Führungskraft

in der Betoninstandsetzung

Die QFK ist im ausführenden Bauunternehmen zuständig und verantwortlich für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sowie für die erforderlichen Prüfungen im Rahmen der Eigenüberwachung. Zu ihren Aufgaben gehören u. a.:

  • Planung der Arbeitsabläufe auf Grundlage der vom SKP erstellten Planungsunterlagen
  • Beurteilen der fachlichen Qualifikation des eingesetzten Baustellenfach- und Prüfpersonals
  • Beurteilen der Ergebnisse der Eigenüberwachung durch das ausführende Unternehmen

Die QFK ist auf Seiten des Auftragnehmers Ansprechpartner für den SKP und den Auftraggeber. Die Bundesgütegemeinschaft hat mit den Anforderungskriterien für die „Qualifizierte Führungskraft“ definiert, wer als QFK gilt. Personen, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Qualifizierte Führungskraft ausgebildet und geprüft.

BL

Bauleiter

des ausführenden Unternehmens

Die Ausführung nach den einschlägigen Regelwerken ist von einem Bauleiter im Sinne der jeweiligen Landesbauordnung zu leiten. Er sorgt für die sichere und planmäßige Ausführung der Arbeiten, über die Aufgaben nach DIN EN 13670 in Verbindung mit DIN 1045-3 hinaus u. a. – falls zutreffend – für:

  • die Sicherstellung der Standsicherheit während der Ausführung
  • das Anzeigen der Instandsetzungsmaßnahme bei der Überwachungsstelle
  • das Veranlassen der Überwachung gemäß Regelwerk
  • die Verwendung der vorgesehenen Stoffe
  • die Sicherstellung der personellen und gerätetechnischen Ausstattung
  • das Übergeben der Ergebnisse der Eigenüberwachung an die Überwachungsstelle

Der Bauleiter muss keine speziellen nachzuweisenden Fachkenntnisse und keinen aktuellen SIVV-Schein besitzen. Koordination und Leitung von Instandsetzungsarbeiten setzen jedoch naturgemäß entsprechende Sach- und Fachkunde sowie ausreichende Berufserfahrung voraus.

SIVV

Baustellen­fachpersonal

SIVV-Fachkraft und SPCC-Düsenführer

Auf jeder Baustelle muss eine geschulte, insbesondere handwerklich ausgebildete Fachkraft ständig anwesend sein, die je nach Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad der Maßnahme betontechnische und baustofftechnische Kenntnisse, Fertigkeiten und praktische Erfahrung besitzt. Die Befähigung muss durch eine Prüfstelle überwacht und gegenüber der Überwachungsstelle nachgewiesen werden; eine Weiterbildung ist im Abstand von höchstens drei Jahren nachzuweisen.

Der Nachweis wird grundsätzlich durch den Befähigungsnachweis (SIVV-Schein) des Ausbildungsbeirats „Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. geführt. Im Besonderen können weitere Nachweise erforderlich sein, z. B. für den Düsenführer die Bescheinigung desselben Ausbildungsbeirats (sog. Düsenführer-Schein).

Weiterbildung

Lehrgänge für alle Qualifikationen

SIVV, SPCC, SKP und QFK – an der Bauakademie Hessen-Thüringen in Lauterbach, mit Referenten aus unseren Mitgliedsunternehmen.

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