Der Sachkundige Planer muss über besondere Kenntnisse im Erkennen und Bewerten von Schäden und Mängeln, in der Ursachenfeststellung sowie im Aufstellen von Instandsetzungskonzepten verfügen – zur Sicherstellung und Wiederherstellung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit unter Berücksichtigung der Instandsetzungsprinzipien und -verfahren. Umfassende Kenntnisse sind insbesondere nachzuweisen in:
Der Kenntnisnachweis wird im Regelfall durch den Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen beim Deutschen Institut für Prüfung und Überwachung e.V. (ABB-SKP) geführt. Eine Weiterbildung ist im Abstand von höchstens drei Jahren nachzuweisen.
Der SKP muss im Bedarfsfall – insbesondere bei Beeinträchtigung der Standsicherheit – erkennen, wann fachkundige oder besonders fachkundige Personen für Sonderfragen hinzuzuziehen sind, und eine entsprechende Auswahl treffen.
Die QFK ist im ausführenden Bauunternehmen zuständig und verantwortlich für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sowie für die erforderlichen Prüfungen im Rahmen der Eigenüberwachung. Zu ihren Aufgaben gehören u. a.:
Die QFK ist auf Seiten des Auftragnehmers Ansprechpartner für den SKP und den Auftraggeber. Die Bundesgütegemeinschaft hat mit den Anforderungskriterien für die „Qualifizierte Führungskraft“ definiert, wer als QFK gilt. Personen, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Qualifizierte Führungskraft ausgebildet und geprüft.
Die Ausführung nach den einschlägigen Regelwerken ist von einem Bauleiter im Sinne der jeweiligen Landesbauordnung zu leiten. Er sorgt für die sichere und planmäßige Ausführung der Arbeiten, über die Aufgaben nach DIN EN 13670 in Verbindung mit DIN 1045-3 hinaus u. a. – falls zutreffend – für:
Der Bauleiter muss keine speziellen nachzuweisenden Fachkenntnisse und keinen aktuellen SIVV-Schein besitzen. Koordination und Leitung von Instandsetzungsarbeiten setzen jedoch naturgemäß entsprechende Sach- und Fachkunde sowie ausreichende Berufserfahrung voraus.
Auf jeder Baustelle muss eine geschulte, insbesondere handwerklich ausgebildete Fachkraft ständig anwesend sein, die je nach Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad der Maßnahme betontechnische und baustofftechnische Kenntnisse, Fertigkeiten und praktische Erfahrung besitzt. Die Befähigung muss durch eine Prüfstelle überwacht und gegenüber der Überwachungsstelle nachgewiesen werden; eine Weiterbildung ist im Abstand von höchstens drei Jahren nachzuweisen.
Der Nachweis wird grundsätzlich durch den Befähigungsnachweis (SIVV-Schein) des Ausbildungsbeirats „Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. geführt. Im Besonderen können weitere Nachweise erforderlich sein, z. B. für den Düsenführer die Bescheinigung desselben Ausbildungsbeirats (sog. Düsenführer-Schein).
Weiterbildung
SIVV, SPCC, SKP und QFK – an der Bauakademie Hessen-Thüringen in Lauterbach, mit Referenten aus unseren Mitgliedsunternehmen.
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