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Mitglied werden

Werden Sie Teil eines Netzwerks qualifizierter Unternehmen, Planer und Hersteller, das sich der Qualität in der Betoninstandsetzung verpflichtet hat.

Zu den Aufnahmeanträgen

Ihre Vorteile

Warum Mitglied werden?

Mitglieder profitieren von Wissen, Netzwerk und einer klaren Qualitätsaussage gegenüber Auftraggebern.

  • Sie werden ständig über die aktuellen Änderungen und Entwicklungen der Regelwerke informiert.
  • Sie erhalten von kompetenten Kollegen in allen Fragen zur Güte- und Qualitätssicherung eine qualifizierte Beratung – auch über diese Fragen hinaus.
  • Sie sind eingebunden in einen Kreis qualifizierter Unternehmen und können sich mit Fachkollegen austauschen.
  • Sie erhalten Unterstützung bei der Information der Auftraggeber zu allen Fragen der regelgerechten und qualifizierten Ausführung von Betoninstandsetzungs- und Bauwerkserhaltungsmaßnahmen.
  • Sie können Ihre Mitarbeiter leicht und umfassend qualifizieren und weiterbilden.
  • Wir erleichtern Ihnen die Organisation der Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung).
  • Sie erhalten damit eine gute Ausgangsposition für Ihre Marktpositionierung.

Voraussetzungen

Wer kann Mitglied werden?

A

Ausführendes Mitglied

  • Unternehmen, die Betonbauwerke oder Betonbauteile herstellen, über den HAVO-Eignungsnachweis verfügen und eine fremdüberwachte Baustelle durch bestandenen Baustellenprüfbericht nachweisen
  • Fachfirmen, die aufgrund betrieblicher und personeller Voraussetzungen gleichzusetzen sind, regelmäßig Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen ausführen und diese durch anerkannte Prüfstellen überwachen lassen
B

Beratendes Mitglied

Sachkundige Planer gemäß der Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" (Instandsetzungs-Richtlinie) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb).

F

Fördermitglied

Natürliche Personen, Personengesellschaften oder juristische Personen, die Wirtschafts- und Verkehrskreise vertreten, wenn der Verein anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben.

W

Wissenschaftlicher Beirat

Hochschullehrer und sonstige Wissenschaftler sowie leitende Mitarbeiter aus Landesministerien und Oberen Baubehörden, die auf dem Gebiet der Betoninstandsetzung und Bauwerkserhaltung tätig sind.

Hinweis: Unternehmen, die die Voraussetzungen eines ordentlichen Mitglieds noch nicht vollständig erfüllen, können als außerordentliches Mitglied aufgenommen werden.

Selbstverpflichtung

Was unsere Mitglieder zusagen

  • Die hohen Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen zu erfüllen.
  • Die Satzung und die Vorschriften des Überwachungsverfahrens einzuhalten und sich dazu schriftlich zu verpflichten.
  • Die konsequente Einhaltung dieser Verpflichtung zu gewährleisten.

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Antrag auf Mitgliedschaft

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an die Geschäftsstelle.

Geschäftsstelle

Emil-von-Behring-Straße 5
60439 Frankfurt am Main

Postfach 50 02 51
60392 Frankfurt am Main